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Nicht rückzahlbarer Zuschuss für künstlerische oder landwirtschaftliche Aktivitäten

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für künstlerische oder landwirtschaftliche Aktivitäten

Welches Dekret?

Informationen des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen

12. November 2021

Gesetzesdekret Nr. 73, Gesetz Nr. 106 vom 23. Juli 2021

An wen ist sie gerichtet?

Personen, die eine gewerbliche, künstlerische oder berufliche Tätigkeit ausüben oder landwirtschaftliche Einkünfte erzielen.

Wie hoch ist der Beitrag?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 150.000 €.

Wer ist förderfähig?

In Italien ansässige oder niedergelassene mehrwertsteuerpflichtige Personen, die für den Steuerzeitraum ab dem 31. Dezember 2020 eine Verschlechterung ihres wirtschaftlichen Ergebnisses gegenüber dem 31. Dezember 2019 verzeichnet haben. Der Verlust muss mindestens 30 % betragen.

Wie wird der Beitrag ermittelt?

Zur Bestimmung des Betrags des anerkannten Beitrags kann jeder direkt Begünstigte die Differenz zwischen dem Betriebsergebnis des laufenden Steuerzeitraums abzüglich des Betrags des vom Finanzamt anerkannten nicht rückzahlbaren Beitrags geltend machen, wobei folgende Prozentsätze anzuwenden sind.

    1. 30 % für Personen, deren Einkünfte und Bezüge 100.000 € nicht übersteigen.
    2. 20% für Personen mit Einkünften und Bezügen von mehr als 100.000€ bis zu 400.000€.
    3. 10 % für Personen mit Einkünften und Bezügen von mehr als 400.000 € bis zu 1.000.000 €.
    4. 5% für Personen mit Einkünften und Bezügen von mehr als 1.000.000 € bis zu 5.000.000 €.

Anforderungen an die Berichterstattung

Um den nicht rückzahlbaren Zuschuss zu erhalten, müssen die Interessenten ihre Einkommensteuererklärung für den am 31. Dezember 2020 endenden Steuerzeitraum bis zum 30. September 2021 eingereicht haben. Nach dem Stichtag eingereichte ergänzende oder berichtigende Steuererklärungen sind für die Festsetzung des Beitrags nicht relevant, wenn sich aus den Daten ein höherer Beitragsbetrag ergibt als aus den bis zum 30. September 2021 eingereichten Erklärungen.